Berufshaftpflicht

Rechtsanwälte und Steuerberater sind nach den jeweiligen Berufsordnungen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von  € 250.000,- zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO und § 51 DVStB.

Notare sind nach der Berufsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von  € 1.000.000,- zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 19a, 67 II BNotO.

Die Kanzlei Plehn & Winteroll ist bei der Victoria Versicherung AG, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe, mit einer Jahreshöchstleitung von  € 1.000.000,- versichert. Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt € 250.000,- in der Rechts- und Steuerberatung und € 500.000,- im Notariat für jeden Versicherungsfall. Höhere Risiken werden im Einzelfall zusätzlich versichert. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union.