Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Wie kaum ein anders Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG geprägt. Die Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen erfordern daher eine erhebliche fachliche Expertise und praktisches Know-how. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Plehn & Winteroll verfügen über langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und bilden sich laufend fort. In der Beratungspraxis werden nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch insbesondere die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte eines jeden Falls berücksichtigt. Ebenso findet eine umfassende Unterstützung des Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen sowie Unternehmenstransaktionen statt.

Tätigkeiten im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Gestaltung und Prüfung bei Arbeits-, Geschäftsführer- und Unternehmensverträgen
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und in Schiedsverfahren
  • Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise/Insolvenz

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Plehn & Winteroll vertreten Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und sind regelmäßig vor den Arbeitsgerichten sowie den Landesarbeitsgerichten in Hamburg, Lübeck und Kiel tätig. Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei individual- als auch kollektivrechtlichen Streitigkeiten. Für Arbeitnehmer ist bei Erhalt einer Kündigung oder bei bestehenden Zahlungs- oder Urlaubsansprüchen Eile geboten und unverzüglich rechtlicher Rat einzuholen, da im Arbeitsrecht zahlreiche gesetzliche und tarifliche Ausschlussfristen zu beachten sind. Zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Plehn & Winteroll unter den Rufnummern 04536/1333 und 04154/7087433 für ein persönliches Gespräch in Trittau und Sandesneben zur Verfügung.

Tätigkeiten im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

  • Abwehr von Kündigung
  • Abfindung
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Geltendmachung von Gehalts- und Lohnansprüchen
  • Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

 

Es berät Sie:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Ferdinand Plehn

Rechtsanwältin und Notarin Monika Winteroll