Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Mietrecht ist Richterrecht. Im Rahmen von mietrechtlichen Streitigkeiten ist die fundierte Kenntnis der Rechtsprechung daher  von besonderer Wichtigkeit. Diese Kenntnisse können wir unseren Mandanten bieten, denn ein Beratungs- und Tätigkeits­schwerpunkt der Kanzlei Plehn & Winteroll ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Plehn & Winteroll beraten vorwiegend Vermieter und Eigentümer umfassend auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrecht (WEG) und des Mietrechts. Die mietrechtliche Beratung beschränkt sich hierbei nicht nur auf das Wohnungsmietrecht, sondern umfasst ebenso das Gewerberaummietrecht. Gerade Mehrfachvermietern und Immobiliengesellschaften wird so eine professionelle Betreuung zu sämtlichen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen geboten.

Tätigkeiten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Prüfung und Gestaltung von Wohn- und Geschäftsraummietverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen und Führung von Räumungsprozessen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Abwehr von Mietminderungsansprüchen
  • Mietforderungsinkasso

Es berät Sie:
Rechtsanwalt und Notar Ferdinand Plehn