Bau- und Architektenrecht

 

Die Tätigkeiten auf diesem Gebiet umfassen die rechtliche Prüfung von Ansprüchen der Bauherren und Bauunternehmen gegenüber ihren Auftraggebern und ggf. die Durchsetzung der Rechte vor Gericht. Wir unterstützen Sie dabei, wenn es um die Beratung auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) geht. Etwaig entstehende Fragen zum Vergaberecht beantworten wir umfassend. Wir prüfen für Sie die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen.

 

Tätigkeiten Bau- und Architektenrecht

  • Prüfung von Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers
  • Abrechnung von Nachträgen nach BGB und VOB / B
  • Abwicklung von gekündigten Bauverträgem
  • Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht
  • Überprüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen
    (insbesondere Honoraransprüche nach HOAI)
  • Bauträgervertrag

Es berät Sie:

Rechtsanwältin und Notarin Monika Winteroll