Familienrecht

 

Das Tätigkeitspektrum im Familienrecht ist äußerst umfangreich. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Ebenso sind wir anwaltlich oder im Rahmen des notariellen Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Ehe- und Partnerverträgen für Sie tätig. Wir sind bemüht, familien-, vermögens- und insbesondere unterhaltsrechtliche Konflikte außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen zu lösen, vertreten Sie aber auch vor den Familiengerichten.

Tätigkeiten Familienrecht

  • Scheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen

Es berät Sie:

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht Monika Winteroll

Rechtsanwalt und Notar Ferdinand Plehn